Die Kosten baumuster geprüften Einlagen übernimmt entweder:

Die Deutsche Rentenversicherung bei einer Versicherungsdauer von mindestens 15 Jahren,

oder die Arbeitsagentur, wenn die Rentenversicherungsdauer noch keine 15 Jahre beträgt (z.B. auch Auszubildende).

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind meist Versicherte der Rentenversicherung Bund (Berlin),
nicht öffentlich Beschäftigte sind  in der Regel Versicherte der Rentenversicherung der einzelnen Bundesländer.

Sie sind 15 Jahre rentenversichert:    

Für einen Erstantrag suchen Sie einen Durchgangsarzt auf.  Zur Verordnung benötigt dieser von ihnen den „Ärztlichen Befundbericht”.

Als Patient füllen Sie den Antrag „G0100” und „G0133” aus.

Ihr Arbeitgeber (Sicherheitsbeauftragter) füllt den Bogen „Notwendigkeitsbescheinigung” aus.

Diese Unterlagen reichen wir zusammen mit unserem Kostenvoranschlag an die Rentenversicherung ein.

Ärztlicher Befundbericht
G0100
G0133Notwendigskeitsbescheinigung